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ADK 203 erschienen

Die ADK ist das einzige Printmedium im deutschsprachigen Raum, das sich mit Themen beschäftigt, die für Armenien und Armenier von Relevanz sind.
Zum Fortbestand & Stärkung der ADK können Sie zum Beispiel  durch den Erwerb eines Einzelexemplars gegen Rechnung (8,- € zzgl. Porto (Inland) / 10,- € zzgl. Porto (Ausland)) der soeben erschienen ADK 203 beitragen. Melden Sie sich per Mail an info@deutscharmenischegesellschaft.de.

Sie können die ADK auch abonnieren. Laden Sie dazu das Aboformular von der Webseite der DAG herunter bzw. kontaktieren Sie den Schriftführer der DAG, Herrn Boris Grigoryan, unter <info@deutscharmenischegesellschaft.de>. Wir möchten Sie auch auf unser attraktives Prämiensystem hinweisen.

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Die Zerstörung der armenischen Kulturgüter in Karabach

Das Parlamentsgebäude von Artsakh in Stepanakert wird abgerissen
© Azertac, t.lyBS4yx)053024.jpg

Immerhin hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) am 17. November 2023 verfügt: „Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung von Vandalismus und Schändung des armenischen Kulturerbes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kirchen und andere Gebetsstätten, Denkmäler, Wahrzeichen, Friedhöfe und Artefakte.“

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„Christliches Leben in Aserbaidschan“. Zu plump, zu dick aufgetragen, um überzeugend zu sein

Von Raffi Kantian
 
Der aserbaidschanische Botschafter Nasimi Aghayev vertritt sein Land keine zwei Jahre in Deutschland. Ihm ist es aber in der relativ kurzen Zeit gelungen, unangenehm aufzufallen – zumindest aus unserer Sicht. Im September 2022 ließ er an der Außenfassade seiner Botschaft den Banner „Armenien ist ein Terrorstaat“ anbringen und das, obwohl seinem Land gerade damals schwere und schwerste Kriegsverbrechen zur Last gelegt wurden. Vermutlich auf Drängen der deutschen Behörden wurde dieser Banner entfernt. Im März 2024 sorgte Botschafter Aghayev durch Einschüchterungsmaßnahmen dafür, dass die Präsentation des Tagungsbandes „Das kulturelle Erbe von Arzach“ in der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) nur digital durchgeführt werden konnte.
Jüngst ist er durch den Fotoband „Christliches Leben in Aserbaidschan“ aufgefallen.
 
Worum geht es?
 

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Die Republik Armenien als Heimat für die armenische Diaspora? Formen & Grenzen der Annäherung

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So viel ist klar: Berlin ist nicht Baku!

Nasimi Aghayev, Botschafter der Republik Aserbaidschan in Berlin, hatte offenbar massive Probleme mit der öffentlichen Präsentation des Tagungsbandes „Das kulturelle Erbe von Arzach (Berg-Karabach)“. Dabei ist es von seriösen deutschen und armenischen Wissenschaftlern verfasst und bei einem Universitätsverlag hier in Deutschland erschienen. Mehr lesen »

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Prekäre Demokratie im Schatten des Völkermordes. Armenien und Karabach, Teil 1

Der Schweizer Historiker Prof. Hans-Lukas Kieser – er lehrt an der Universität Zürich und der Newcastle University, Australien – fängt seinen Artikel so an: Mehr lesen »

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ADK 202 erschienen

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Verfolgt, vertrieben, zerstört. Armenische Architektur und Genozid

Diese Wanderausstellung der Deutsch-Armenischen Gesellschaft wird vom 24. April bis 8. September 2024 in der Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Heidelberg, Pfaffengasse 18, 69117 Heidelberg, zu sehen sein.

Es gibt dazu die folgenden Begleitveranstaltungen: Mehr lesen »

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Das kulturelle Erbe von Arzach

Der Tagungsband „Das kulturelle Erbe von Arzach“ ist beim Verlag der Christian-Albrechts-Universität (CAU) Kiel erschienen. Als Open-Source-Publikation kann er heruntergeladen werden.
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PACE zeigt Aserbaidschan die Grenzen

Wie weiter nach dem konsequenten Schritt der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE)?

Zum Hintergrund:

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am 24. Januar 2024 beschlossen, das Mandat der aserbaidschanischen Delegation nicht zu ratifizieren, das am ersten Tag der Sitzung angefochten wurde. Die Versammlung kam zu dem Schluss, dass Aserbaidschan „wichtige Verpflichtungen“, die sich aus seinem Beitritt zum Europarat vor 20 Jahren ergeben, nicht erfüllt hat.
 
„Es bestehen nach wie vor sehr ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit [Aserbaidschans], freie und faire Wahlen abzuhalten, der Gewaltenteilung, der Schwäche der Legislative gegenüber der Exekutive, der Unabhängigkeit der Justiz und der Achtung der Menschenrechte, wie zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Stellungnahmen der Venedig-Kommission zeigen“, so die Versammlung in einer Resolution, die sich auf einen Bericht von Mogens Jensen (Dänemark, SOC) stützt. Die Resolution wurde heute mit 76 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
 
Die Versammlung ging auch auf die Lage in Berg-Karabach ein und stellte fest, dass die aserbaidschanische Führung „die sehr schwerwiegenden humanitären und menschenrechtlichen Folgen“, die sich aus dem Fehlen eines freien und sicheren Zugangs durch den Lachin-Korridor ergeben, nicht anerkennt, und erinnerte an ihre Verurteilung der Militäroperation vom September 2023, „die zur Flucht der gesamten armenischen Bevölkerung von Berg-Karabach nach Armenien und zu Vorwürfen der ‚ethnischen Säuberung‘ führte“.
 
Schließlich werden in der Resolution eine Reihe von Beispielen für „mangelnde Zusammenarbeit“ mit der Versammlung angeführt, u.a. dass die Berichterstatter der Versammlung nicht mit Personen zusammentreffen durften, die wegen angeblich politisch motivierter Anschuldigungen inhaftiert waren, dass die Versammlung nicht zur Beobachtung der bevorstehenden Präsidentschaftswahlen eingeladen wurde und dass anderen PACE-Berichterstattern der Besuch des Landes verweigert wurde.
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